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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Ungeheuer + Ulmer KG GmbH + Co.,
U + U Mediaservice GmbH & Co. KG und der
Presse-Verlag Aktuell GmbH

– nachfolgend „Veranstalter“ genannt –

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder bei unentgeltlichen Veranstaltungen/Messen des Veranstalters mit Zutritt des Veranstaltungs-/Messegeländes unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber bzw. der Besucher den nachfolgenden

Vertragsbedingungen des Veranstalters:

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Messen und/oder Veranstaltungen des Veranstalters.

2. Das Entgelt für zahlungspflichtige Veranstaltungen oder Messen (z.B. Kulinarika, Ja! Die Hochzeitsmesse, gesund & aktiv, etc.) kann das Entgelt auch im Namen von Dienstleistern oder Ticketanbietern erhoben werden.

3. Es gelten die zum Datum des Vertragsschlusses angegebenen Preise ausschließlich Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise enthalten lediglich den Besuch der Veranstaltung. Nicht enthalten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, es sei denn, diese ist ausdrücklich angegeben. Sofern der Eintrittskartenerwerb nicht unmittelbar vor Ort erfolgt, ist die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto des Veranstalters zu entrichten. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Sollte es zu einer Zahlungserinnerung kommen, erlaubt sich der Veranstalter, eine erhöhte Bearbeitungsgebühr von € 5,00 zu berechnen sowie bei Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

4. Der Veranstalter behält sich vor, den Einlass aus wichtigem Grund gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte zu verwehren.

5. Der Erwerb von Eintrittskarten zu Zwecken eines Weiterverkaufes ist untersagt.

6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung und/oder die Messe örtlich und/oder terminlich zu verlegen oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl und aus sonstigen wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. höhere Gewalt) abzusagen. Ein Rückerstattungsanspruch wegen örtlicher und/oder terminlicher Verlegung der Veranstaltung/Messe besteht nur bis zum Veranstaltungs-/Messetermin. Bei einer Absage der Veranstaltung/Messe erfolgt eine Zurücknahme der Eintrittskarte gegen Rückerstattung des tatsächlich bezahlten Eintrittspreises bis spätestens drei Monate nach dem Veranstaltungs-/Messetermin.

7. Die Eintrittskarte verliert grundsätzlich bei Verlassen des Veranstaltungs-/Messegeländes ihre Gültigkeit.

8. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt.

9. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung/Messe. Bei Veranstaltungen/Messen besteht aufgrund der Lautstärke grundsätzlich die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden.

10. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

11. Die Teilnahme an Veranstaltungen und/oder Messen erfolgt auf eigene Verantwortung.

12. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis vom Veranstaltungsgelände.

13. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ein Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

14. Die Verbreitung und Auslage sämtlicher werblicher Gegenstände darf nur nach schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erfolgen und ist grundsätzlich entgeltlich. Die Zustimmung muss im Vorfeld der Veranstaltung/Messe beim Veranstalter schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Bei einem Verstoß wird eine Vertragsstrafe von bis zu € 5.000,00 fällig. Darüber hinaus wird jeder Verstoß strafrechtlich verfolgt.

15. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit Verbote bzw. Verweise auszusprechen.

16. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Leistungserbringung jederzeit Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

17. Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung / Messe und zu deren Bewerbung können der Veranstalter oder von ihm jeweils beauftragte oder sonstige autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Besucher als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung / Messe zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter von ihm jeweils beauftragt autorisierten Dritten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

18. Alle Daten der Besucher werden stets vertraulich behandelt und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der DSGVO genutzt.

Daten der Besucher bzw. Eintrittskartenerwerber werden zum Zwecke der Abrechnung und Leistungserbringung beim Veranstalter gespeichert und nur soweit zu diesem Zweck notwendig an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben.

19. Beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen oder Messen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfinden, finden die Vorschriften für Fernabsatzverträge keine Anwendung (§ 312 b BGB). Insofern steht den Besuchern bzw. Eintrittskartenerwerbern beim Kauf von Eintrittskarten auch kein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu.

20. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Einzelne abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, Teilnehmenden bzw. Organisationen finden keine Anwendung, sofern sie nicht vom Veranstalter schriftlich anerkannt werden.

21. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Gültigkeit des Vertrages insgesamt unberührt. Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB zu ändern. Es gilt die jeweilig letzte Version.

Stand: 27.09.2019

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